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Wirtschaftsprüfung

 

Allgemeines

Der Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung umfasst sowohl gesetzlich vorgeschriebene als auch freiwillige Prüfungen wie beispielsweise:

Prüfungen von nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellten Jahres- und Konzernabschlüssen,

Prüfungen von nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) aufgestellten Konzernabschlüssen,

Gründungs-, Umwandlungs- und Kapitalerhöhungsprüfungen,

Prüfungen nach den Stiftungsgesetzen der Länder,

Prüfungen nach dem Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (HGrG),

Prüfungen nach dem Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG),

Prüfungen nach der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer (MaBV)

 

Qualitätssicherung

Die VHL Vahle & Langholz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat sich der externen Qualitätskontrolle (peer review) gemäß § 57 a WPO unterzogen und ist im Abschlussprüferregister der Wirtschaftsprüferkammer als Abschlussprüfer unter der Registernummer 150850700 registriert. Damit darf die VHL gesetzlich vorgeschriebene Abschussprüfungen durchführen und im Rahmen dieser Tätigkeit Bestätigungsvermerke unter Verwendung des Berufssiegels erteilen.

 

Prüfungen im kommunalen und sozialen Bereich

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Prüfung von kommunalen Unternehmen sowie Unternehmen, die im Sozialbereich tätig sind. Aufgrund dieses Tätigkeitsschwerpunktes sind wir mit den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften in den verschiedenen Bundesländern ebenso vertraut wie mit den Sondervorschriften über die Rechnungslegung von Unternehmen, die im Sozialbereich tätig sind wie bspw. der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (PBV) oder der Werkstättenverordnung (WVO).

Neben der Prüfungstätigkeit unterstützen wir unsere Mandanten in diesen Segmenten unter Beachtung der berufsrechtlichen Vorschriften laufend bei der Lösung betriebswirtschaftlicher Problemstellungen sowie bei einmalig auftretenden Fragestellungen wie bspw. der Umstellung von der Kameralistik auf die kaufmännische Doppik.

 

Krisenbewältigung/Insolvenzantragspflicht

Im Zusammenhang mit der Bewältigung von Unternehmenskrisen bieten wir unseren Mandanten neben Unternehmensberatungsdienstleistungen bspw. bei der Erstellung von Sanierungskonzepten und Insolvenzplänen auch Prüfungsleistungen auf Grundlage der durch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) veröffentlichten Facharbeit an. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Durchführung von Überschuldungsprüfungen, Sanierungsprüfungen sowie von Prüfungen auf drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit.

 

Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertungen sind zu verschiedensten Anlässen erforderlich und werden von uns sowohl beratend als auch prüferisch begleitet. In Frage kommen unter anderem:

Transaktionssituationen in Bezug auf Unternehmen oder Unternehmensteile, bspw. im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Konzernen sowie management buy-out- und management buy-in-Transaktionen,

Nachfolgeregelungen und Auseinandersetzungsfragen zwischen Gesellschaftern,

Abschlüsse von Unternehmensverträgen, gesellschaftsrechtliche Umwandlungssituationen und Sachkapitalerhöhungen,

Erb- und Familienrechtsangelegenheiten sowie

Steuerrechtliche Bewertungsfragen.

Unternehmensbewertungen werden von uns nach anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden unter Beachtung der Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) durchgeführt. Wir werden für unsere Mandanten sowohl in der Funktion des Beraters als auch in der Funktion des Schiedsgutachters tätig, im Fall der gerichtlichen Bestellung zum Gutachter als unabhängige Sachverständige. Unsere Gesellschaft verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchführung und Prüfung von Unternehmensbewertungen.

 

Due Diligence und Corporate Finance

Im Zusammenhang mit der Akquisition von Unternehmen und Unternehmensteilen sowie dem maßgeblichen Erwerb von Gesellschaftsanteilen ist es inzwischen üblich geworden, eine due diligence durchzuführen. Diese besteht in der Regel aus den Teilbereichen financial, market, tax und legal due diligence. Alle diese Teilbereiche werden durch unser Tätigkeitsspektrum grundsätzlich abgedeckt, der Teilbereich der legal due diligence insoweit, als gesellschaftsrechtliche Fragestellungen betroffen sind. Für die Bearbeitung darüber hinaus gehender Fragestellungen ziehen wir unsere Kooperationspartner hinzu.

Im Rahmen von Unternehmensverkäufen unterstützen wir unsere Mandanten bei der Bereitstellung der für die due diligence des Erwerbers erforderlichen Unterlagen bzw. bei der Erstellung von Datenräumen.

Mit Unternehmensakquisitionen eng zusammenhängende Beratungsfelder wie die Entwicklung steueroptimierter Übernahmekonzepte, die Strukturierung von Akquisitionsfinanzierungen, die Durchführung von Unternehmensbewertungen und die logistische Abwicklung des Akquisitionsprozesses zählen ebenso zu unserem Tätigkeitsspektrum wie der Akquisition nachgelagerte Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der post merger integration.

 

Nachfolgeregelungen

Gerade für personenbezogene und inhabergeführte Unternehmen ist es inzwischen unverzichtbar geworden, frühzeitig Vorsorge für eine möglichst reibungslose Unternehmensnachfolge zu treffen. Hierbei spielen sowohl unternehmerische Rahmenbedingungen als auch die familiären Verhältnisse der beteiligten Personen eine entscheidende Rolle.

Wir analysieren die gestaltungsrelevanten Rahmenbedingungen der (ggf. vorweggenommenen) Erbfolge mit den damit zusammenhängenden Fragen von Pflichtteilsansprüchen und sonstigen Ansprüchen anderer erbberechtigter Personen. Weitere Grundlagen sind die Vermögenswertermittlung unter Beachtung der erbschaftsteuerlichen Werte sowie gegebenenfalls die Verkehrswertermittlung des zu übertragenden Vermögens. Idealerweise ergibt sich hieraus ein Gesamtkonzept für eine unternehmerische Nachfolgeregelung, die oftmals in mehreren Schritten und über mehrere Jahre vollzogen wird.

Wir sind in diesem Zusammenhang behilflich bei der Lösung von Detailfragen wie bspw. der Ermittlung und Deckung des Finanzierungsbedarfs im Zusammenhang mit Übertragungen, der Investorensuche sowie der Analyse und Ermittlung des gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsbedarfs, insbesondere im Unternehmensvermögensbereich.

 

IT-Audit und IT Beratung

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im IT-Bereich sind IT-Systemprüfungen im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen aber auch beispielsweise anlässlich der Neuimplementierung einer IT-Umgebung.

Darüber hinaus führen wir Systemsicherheitsaudits durch, die regelmäßig außerhalb der Jahresabschlussprüfung stattfinden und eine detaillierte Sicherheitsanalyse der gesamten Systemlandschaft und Systemumgebung des IT-Systems umfassen.

An Beratungsleistungen werden von uns Systemanalysen, Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalysen von einzusetzender Software sowie Hilfeleistungen bei Systemumstellungen angeboten.

Je nach Komplexitätsgrad der durchzuführenden Arbeiten ziehen wir bei diesen Leistungen regelmäßig Spezialisten hinzu.