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Steuerberatung

 

Allgemeines

Selbstverständlich bieten wir unseren Mandanten den gesamten Bereich der deklaratorischen Steuerberatung, d.h. die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, die Prüfung von Steuerbescheiden, Stellung von Anträgen, Führung von Rechtsbehelfen und Finanzgerichtsverfahren sowie Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen an. Diese Leistungen erbringen wir in der Regel unter Hinzuziehung unserer Kooperationspartner.

 

Steuerberatung und Buchführung

Die Erstellung regelmäßig anzufertigender Steuererklärungen sowie die Erstellung von Steuerbilanzen lassen wir in der Regel durch unseren Kooperationspartner durchführen, der für unsere Mandanten bspw. auch die Erstellung der Buchführung, der betriebswirtschaftlichen Auswertungen und der Kostenrechnungssysteme übernimmt. (Link zur Steuerberatung). Die Erstellung von Brutto-/Netto-Lohnabrechnungen, die damit zusammenhängende Deklaration von Lohnsteuern und Sozialversicherungsabgaben, Meldungen an verschiedene Behörden sowie die vorbereitende Abwicklung des damit zusammenhängenden Zahlungsverkehrs kann bei Bedarf ebenfalls durch unseren Kooperationspartner übernommen werden.

Steuerberatung und Buchführung – www.dr-brandenburg.de

 

Steuerstrafrecht

Wir vertreten unsere Mandanten in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowohl gegenüber den Ermittlungsbehörden als auch gegenüber den Staatsanwaltschaften. Die gerichtliche Vertretung kann durch unsere Kooperationspartner abgedeckt werden.

Steuerstrafrecht – www.rechtsanwaelte-dr-kuentzel.de

 

Gestaltende Beratung

Neben der Wirtschaftsprüfung ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit die gestaltende Steuerberatung. Einbezogen werden hier sämtliche Fragen der Steuerplanung, regelmäßig ausgehend von Fragestellungen der Optimierungsmöglichkeiten über Fragestellungen des Umwandlungssteuerrechtes bis zu der Entwicklung von Nachfolgemodellen.

Prospektive Steuerplanungen auf der Grundlage von Steuerbelastungsvergleichen mit entsprechenden Gestaltungen, die erbschaftsteuerliche und schenkungsteuerliche Fragestellungen aber auch Fragestellungen in Bezug auf Auslandsaktivitäten beinhalten, werden von uns ebenfalls aufgestellt.

 

Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten

In Fällen unterschiedlicher Ansicht zwischen Finanzverwaltung und Mandanten vertreten wir die Interessen selbstverständlich sowohl im Veranlagungsverfahren im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren als auch in Prüfungssituationen im Rahmen der Betreuung von Betriebsprüfungen bis hin zur Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

Zielsetzung hierbei ist es, die Mandanteninteressen im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten durchzusetzen, wobei das besondere Augenmerk auf eine grundlegende Analyse der Chancen und Risiken für den Ausgang eines solchen Rechtsstreits am Anfang der Beratung steht.